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   BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05   

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BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05 (https://dejure.org/2006,4027)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2006 - 10 AZR 736/05 (https://dejure.org/2006,4027)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2006 - 10 AZR 736/05 (https://dejure.org/2006,4027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines als Sous-Chef Eingestellten auf tarifgerechte Eingruppierung; Einsetzen eines Sous-Chefs als Tischchef; Nachprüfung einer Tarifvertragsauslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz; Umfang des Direktionsrechts eines Spielbankbetreibers; ...

  • Judicialis

    RTV vom 3. September 2003 § 1; ; RTV vom 3. September 2003 § 2; ; RTV vom 3. September 2003 § 3; ; RTV vom 3. September 2003 § 4; ; Tronc- und Gehaltstarifvertrag (Klassisches Spie... l) zwischen der Spielbank Berlin und der Gewerkschaft ver.di vom 3. September 2003 § 7 Abs. 1 Satz 1; ; Tronc- und Gehaltstarifvertrag (Klassisches Spiel) zwischen der Spielbank Berlin und der Gewerkschaft ver.di vom 3. September 2003 § 7 Abs. 1 Satz 2; ; Tronc- und Gehaltstarifvertrag (Klassisches Spiel) zwischen der Spielbank Berlin und der Gewerkschaft ver.di vom 3. September 2003 Vergütungstabelle A der Anlage; ; GewO § 106 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Sous-Chefs bei längerem Einsatz als Tischchef in Spielbank

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 59/05

    Eingruppierung - Saalchef-Assistent und Saalchef

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 - 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 184 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 36 mwN) .

    Das erfüllt die Merkmale einer tariflichen Vergütungsordnung (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 - vgl. auch 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 -) .

    Die identischen Formulierungen in diesen Tarifvorschriften zwingen zu der Annahme, dass die Wahrnehmung der Aufgaben eines Tischchefs zur Tätigkeit dieser spieltechnischen Arbeitnehmer gehört (vgl. zur zeitlich nicht begrenzten Übernahme der Tätigkeit eines Tischchefs durch einen Croupier BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 605/04 - und zur Aufsicht im Spielsaal durch einen Ersten Saalchef, einen Saalchef sowie einen Saalchef-Assistenten 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 -) .

    Die Beklagte konnte den Kläger als Sous-Chef ebenso wie einen Saalchef-Assistenten (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 -) auch zeitlich unbegrenzt als Tischchef heranziehen.

    Dass unterschiedlich vergütete spieltechnische Arbeitnehmer einer Spielbank nach tariflichen Regelungen vom Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechts zu denselben Tätigkeiten herangezogen werden können, beruht auf den Besonderheiten der Vergütung nach dem Tronc-Prinzip (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 - 12. Oktober 2005 - 10 AZR 605/04 -) .

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 605/04

    Croupier - Übernahme der Tätigkeit eines Tischchefs

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Die identischen Formulierungen in diesen Tarifvorschriften zwingen zu der Annahme, dass die Wahrnehmung der Aufgaben eines Tischchefs zur Tätigkeit dieser spieltechnischen Arbeitnehmer gehört (vgl. zur zeitlich nicht begrenzten Übernahme der Tätigkeit eines Tischchefs durch einen Croupier BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 605/04 - und zur Aufsicht im Spielsaal durch einen Ersten Saalchef, einen Saalchef sowie einen Saalchef-Assistenten 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 -) .

    Dass unterschiedlich vergütete spieltechnische Arbeitnehmer einer Spielbank nach tariflichen Regelungen vom Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechts zu denselben Tätigkeiten herangezogen werden können, beruht auf den Besonderheiten der Vergütung nach dem Tronc-Prinzip (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 - 12. Oktober 2005 - 10 AZR 605/04 -) .

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Das erfüllt die Merkmale einer tariflichen Vergütungsordnung (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 - vgl. auch 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 -) .

    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1988 (- 4 AZR 331/88 -) nichts anderes.

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 - 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 184 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 36 mwN) .

    Ist ein im Tarifvertrag gebrauchter Begriff weder gesetzlich definiert noch nach der Anschauung der beteiligten Fachkreise oder dem allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig, erhalten systematische Auslegungskriterien entscheidendes Gewicht (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - aaO) .

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04

    Anrechnung einer betrieblichen Jahresabschlussvergütung auf eine tarifliche

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 23. Juni 2004 - 10 AZR 496/03 - 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4) .
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 23. Juni 2004 - 10 AZR 496/03 - 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4) .
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 496/03

    Tarifliche Jahresleistung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 23. Juni 2004 - 10 AZR 496/03 - 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4) .
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Es kommt hinzu, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers eingreift, nicht beim bloßen Normenvollzug (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) .
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308) .
  • LAG Berlin, 27.09.2005 - 12 Sa 1362/05
    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. September 2005 - 12 Sa 1362/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 110/06

    Sonderzahlung - Kürzung bei Bezug von Verletztengeld

    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 -AP BGB § 611 Croupier Nr. 26; 15. November 2006 - 10 AZR 736/05 - und - 10 AZR 769/05 -).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris, Rdnr. 14; Urt. v. 22.10.2015 - 2 AZR 557/14, juris, Rdnr. 31; 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, juris, Rdnr. 13).

  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris, Rn. 14; Urt. v. 22.10.2015 - 2 AZR 557/14, juris, Rn. 31; 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, juris, Rn. 13).

  • LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urt. v. 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris, Rdnr. 14; Urt. v. 22.10.2015 - 2 AZR 557/14, juris, Rdnr. 31; 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, juris, Rdnr. 13).

  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris, Rdnr. 14; Urt. v. 22.10.2015 - 2 AZR 557/14, juris, Rdnr. 31; 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, juris, Rdnr. 13).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2008 - 8 Sa 160/08

    Eingruppierung - Mitarbeiterin in der Küche einer Einrichtung der

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten eines Arbeitgebers ein, nicht hingegen beim bloßen Normenvollzug (BAG v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken, m.w.N.).

    Es handelt sich um Normenvollzug (BAG vom 15.11.2006, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris, Rdnr. 14; Urt. v. 22.10.2015 - 2 AZR 557/14, juris, Rdnr. 31; 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, juris, Rdnr. 13).

  • LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten  Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urt. v. 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris, Rdnr. 14; Urt. v. 22.10.2015 - 2 AZR 557/14, juris, Rdnr. 31; 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, juris, Rdnr. 13).

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten  Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris, Rdnr. 14; Urt. v. 22.10.2015 - 2 AZR 557/14, juris, Rdnr. 31; 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, juris, Rdnr. 13).

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris, Rdnr. 14; Urt. v. 22.10.2015 - 2 AZR 557/14, juris, Rdnr. 31; 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, juris, Rdnr. 13).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2007 - 10 Sa 1082/06

    Klagemöglichkeit des Beschäftigten nach § 7 Abs. 2 ERA-ETV NRW

  • ArbG Oldenburg, 14.02.2007 - 2 Ca 140/06

    Dienstbeurteilungen über schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen offen gelegt

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07

    Eingruppierung eines "Oberarztes"

  • LAG Niedersachsen, 18.03.2008 - 5 Sa 553/07
  • LAG Nürnberg, 23.07.2010 - 8 Sa 345/09

    Eingruppierung in den ERTV T-Systems Business Services GmbH - Darlegungs- und

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